zurückHalterwechsel
Wenn Sie ein Fahrzeug aus Wilhelmshaven gekauft haben, liegt ein Halterwechsel vor. Das Fahrzeug muss nun auf Sie zugelassen werden. (Haben Sie ein Fahrzeug mit auswärtigen Kennzeichen gekauft, beachten Sie bitte die Information zum
Standortwechsel.)
Damit das Fahrzeug auf Ihren Namen zugelassen werden kann, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein
- Elektronische Versicherungsbestätigung (e.V.B)
- Hauptuntersuchungsbericht (TÜV; DEKRA; GTÜ; etc. Original)
- Personalausweis oder Reisepass der Fahrzeughalterin / des Fahrzeughalters
- die Einzugsermächtigung für die Kfz-Steuer
- bei Firmen: einen Handelsregisterauszug
- bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- Bei minderjährigen Fahrzeughaltern: Schriftliche Einwilligung und Personalausweis beider Erziehungsberechtigten
- Kennzeichenschilder (sofern vorhanden)
Die Umschreibung der Papiere kostet 19,20 Euro, ggfs. Schilder und Wunschkennzeichen-Gebühren.
Gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr fallen bei Änderungen in den technischen Orginaldaten (sowohl bei bereits eingetragenen wie auch neuen) zusätzliche Gebühren in Höhe von 15,30 Euro an.
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