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Hier finden Sie Anträge und Informationen bezüglich BAföG:
http://www.das-neue-bafoeg.de/
Auf individuelle Ausbildungsförderung besteht für eine der Neigung, Eignung und Leistung entsprechende Ausbildung ein Rechtsanspruch nach Maßgabe dieses Gesetzes, wenn dem Auszubildenden die für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen.
Schülerinnen und Schüler, die eine Vollzeitschulform an einer Berufsbildenden Schule besuchen, haben Anspruch auf "Schüler-BAföG". Individuelle Anträge sind notwendig.
Zielgruppen:
- Nur Schüler-BAföG; für Studenten ist das Studentenwerk des jeweiligen Studienortes zuständig!
- Ausbildungsförderung (BAföG) für den Besuch an den Berufsbildenden Schulen 1 (Infoblatt)
- Ausbildungsförderung (BAföG) für den Besuch an den BBS Friedenstraße (Infoblatt)
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