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Befahren von Gehwegen ist verboten
zurückBefahren von Gehwegen ist verboten
In der letzten Zeit ist öfter aufgefallen, dass viele PKW- und auch LKW-Fahrer die Gehwege in Wilhelmshaven zum Abstellen ihrer Fahrzeuge benutzen. Die Technischen Betriebe Wilhelmshaven (TBW) möchten darauf hinweisen, dass die Gehwege grundsätzlich nicht zum Befahren mit Kraftfahrzeugen geeignet sind, da sie nur einen leichten Unterbau aufweisen, vielfach sind das nur 20 Zentimeter Füllsand.
Nach dem langanhaltendem Regen ist dieser Untergrund aufgeweicht und kann noch weniger Belastung vertragen.
Die Abgrenzung von Fahrbahn und Gehweg ist der Bordstein. Dabei ist es unerheblich, ob er den üblichen Vorstand aufweist oder, wie z.B. in der Jadeallee, abgesenkt ist. Das Parken auf dem Gehweg ist nur dann erlaubt, wenn die Parkflächen durch eine Markierung oder durch das Parkplatzschild gekennzeichnet sind.
Heike Hansemann, Betriebsleiterin Verwaltung der TBW, bittet alle Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer die Gehwege nicht zu befahren oder dort zu parken, um weitere Schäden zu vermeiden.
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