
Der Rat der Stadt Wilhelmshaven hat in seiner Sitzung am 10.02.2010 aufgrund des § 2 (1) des Baugesetzbuches i. d. F. der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414) den Bebauungsplan Nr.177, 2. Änderung - HEPPENSER GRODEN - MITTE als Entwurf beschlossen.

Ziel und Zweck der Planung:
Der Bebauungsplan Nr. 177,2.Änderung - HEPPENSER GRODEN - MITTE liegt mit Begründung im Technischen Rathaus, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven vom 01.03.2010 bis einschließlich 02.04.2010 zu folgenden Zeiten (Montag bis Donnerstag von 08.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 14.00 Uhr) im Foyer des Technischen Rathauses öffentlich aus.
Nachfolgende umweltbezogene Information ist verfügbar:
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben; ein Antrag nach §47 der Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Außerhalb der Dienststunden (Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und Montag bis Donnerstag 14.00 bis 15.30 Uhr) kann der Bebauungsplan auch nach telefonischer Vereinbarung im Technischen Rathaus, Fachbereich Stadtplanung und Stadterneuerung, bei Herrn Büttler, Zimmer 7/19, Rathausplatz 9, 26382 Wilhelmshaven, Tel.-Nr. 16-2742, E-mail: andreas.buettler@stadt.wilhelmshaven.de eingesehen werden. Eine Beteiligung über E-mail ist ebenfalls möglich.
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