| Dienststelle: | Wohngeld | |
| Gebäude: | Rathaus 2. OG, Zimmer 213 - 223 a |
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| Anschrift: | Rathausplatz 1 26382 Wilhelmshaven |
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| Bushaltestelle: | Rathaus | |
| Buslinien: | Linie 2, Linie 6 |
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| Öffnungszeiten: | Nach Terminvereinbarung | |
| Telefon: | 04421/16-1714 | |
| Fax: | 04421/16-1760 | |
| e-Mail: |
sozialamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
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Wohngeld wird für Mieter als Mietzuschuss, für Inhaber von selbst genutztem Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Achtung:
Das Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Gezahlt wird ab dem 1. des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist.
Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Familiengröße, das Familieneinkommen und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete bzw. Belastung.
Die wohngeldfähige Miete umfasst auch die kalten Betriebskosten (sog. Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Umlagen für Heizung und Warmwasser.
Der Wohngeldrechner (überschlägige Berechnung) gibt Ihnen Auskunft zur Höhe des Wohngeldes.
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Mietzuschuss)
Antrag auf Wohngeld - Mietzuschuss
MietbescheinigungWohngeld - Lastenzuschuss
Erläuterungen zum Antrag auf Wohngeld (Lastenzuschuss)
Antrag auf Wohngeld - Lastenzuschuss
Angaben zur Ermittlung der Belastung aus Kapitaldienst und Bewirtschaftung
FremdmittelbescheinigungWohngeld Sonstige Formulare
Ausgeschlossen von der Wohngeldzahlung sind u. a. Bezieher von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II und SGB XII, wenn bei deren Berechnung bereits Unterkunftskosten eingerechnet sind.
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