
StartseiteStadtpläneUnterkünfteVeranstaltungenFotosPresseShopKontakt
- Startseite,
Stadtinfos
- Tourismus,
Freizeit
- Hafen,
Marine
- Behörden,
Dienstleister
- Kultur,
Sport
- Wirtschaft,
Arbeit
- Bauen,
Wohnen
- Umwelt,
Energie
- Bildung,
Wissenschaft
- Gesundheit,
Soziales
zurückPlanen von A bis Z: Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB)
Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) ist die Grundlage des Bauvertragswesens. Die VOB ist allgemein anerkannte Vertragsgrundlage, aber weder Gesetz noch Rechtsverordnung. Sie muss besonders vereinbart werden.
Copyright © 2012 .
Impressum, Kontakt