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zurückPlanen von A bis Z: HOAI – Honorarordnung für Architekten/Ingenieure
Ein Regelwerk, welches das Honorar für den Architekten festlegt. Die HOAI ist gestaffelt in fünf Honorarzonen, wobei die Zone I sehr geringe Planungsanforderungen, die Zone V sehr hohe Planungsanforderungen enthält. Die Planung von Einfamilienhäusern fällt in der Regel zwischen Zone III bis IV und macht sieben bis zehn Prozent der reinen Baukosten aus.
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