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zurückPlanen von A bis Z: Erschließungskosten

Die Gemeinden erheben zur Deckung ihres nicht gedeckten Aufwands hinsichtlich bestimmter Anlagen (z. B. öffentliche Straßen, Wege, Plätze und Abwasseranlagen) Erschließungs- und Abwasserbeiträge. Diese Erschließungsbeiträge haben diejenigen zu tragen, die zum Zeitpunkt der Zustellung des Beitragsbescheides Eigentümer der von der öffentlichen Anlage erschlossenen Grundstücke sind.
 

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