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zurückBaugenehmigung

Die Baugenehmigung ist ein schriftlicher Bescheid, mit dem Ihnen bestätigt wird, dass dem beantragten Bauvorhaben keine öffentlich- rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, soweit sie zum Prüfumfang gehören. Es besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung, wenn alle rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Erst nach Erteilung der Baugenehmigung darf mit den Bauarbeiten begonnen werden. Die Baugenehmigung wird unbeschadet privater Rechte Dritter erteilt.

Beispiel:
Sie beantragen eine Baugenehmigung für ein Grundstück, das Ihnen noch nicht gehört. Vorausgesetzt, es stehen keine anderen Gründe entgegen, könnte Ihnen eine Baugenehmigung erteilt werden. Sie dürfen von dieser Genehmigung jedoch keinen Gebrauch machen, sofern Ihnen der Grundstückseigentümer (sogen. „Dritter“) privatrechtlich die Durchführung der Baumaßnahmen untersagt. Die Baugenehmigung dient der Sicherheit des Bauherrn, der späteren Nutzer, der Nachbarn, Passanten und Besucher. Sie gibt dem Bauherrn Rechts- und Investitionssicherheit.

Wichtig:
Die Baupläne (Bauzeichnungen, Lagepläne), die zu der Baugenehmigung gehören, können Eintragungen in grüner Farbe, sogen. „Grüneintragungen“ von der Bauaufsicht, enthalten. Dies sind wichtige Prüfvermerke als Korrektur der ursprünglich eingereichten Pläne. Sie sind unbedingt bei der Bauausführung zu beachten. Daher ist der Bauherr zwingend verpflichtet, seinem Bauunternehmer diese bauaufsichtlich geprüften Baupläne vor Baubeginn im Original vorzulegen. Gleichermaßen ist der Bauunternehmer zwingend verpflichtet, sich die geprüften Baupläne vorlegen zu lassen.

Hier kommt es immer wieder zu Versäumnissen und damit zu ärgerlichen Bauverzögerungen und eventuellen zusätzlichen unnötigen Kosten.

Gültigkeitsdauer der Baugenehmigung
Die Baugenehmigung und die Teilbaugenehmigung erlöschen, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Zustellung mit der Ausführung des Bauvorhabens begonnen oder die Bauausführung drei Jahre unterbrochen wurde. Auf schriftlichen formlosen Antrag kann die Frist jedoch jeweils bis zu drei Jahren verlängert werden. Diese Verlängerung ist nicht erst nach dem Ende, sondern auch innerhalb der ersten Dreijahresfrist möglich. Hierfür sind relativ geringe Gebühren fällig. Die Verlängerung einer einmal erloschenen Genehmigung ist nicht mehr möglich. In diesem Fall muss ein komplett neuer Bauantrag gestellt werden. Das wird dann teurer als bei der Verlängerung.


Dienststelle: Bauaufsicht
Gebäude: Technisches Rathaus
1. Etage

Anschrift: Rathausplatz 9, Technisches Rathaus
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-2618
e-Mail: bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
 

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