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Die Gebühren für die Baugenehmigung, die erforderlichen Prüfungen, Abnahmen usw. werden nach der allgemeinen Baugebührenordnung für das Land Niedersachsen festgesetzt. Sie richten sich nach der Höhe der Rohbausumme, die nach einer Landesverordnung, unabhängig von den Angaben des Bauherrn, errechnet wird. In wenigen Sonderfällen werden auch die Herstellungskosten zugrunde gelegt. Gebührenpflichtig ist auch die Ablehnung eines Bauantrages, wenn z. B. trotz Aufforderung fehlender Planunterlagen diese nicht in angemessener Frist vorgelegt werden. Auch die Zurücknahme des Bauantrages durch den Antragsteller während des laufenden Genehmigungsverfahrens hat Gebühren zur Folge. Diese richten sich nach dem Fortschritt des Genehmigungsverfahrens im jeweiligen Einzelfall.
| Dienststelle: |
Bauaufsicht |
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Gebäude:
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Technisches Rathaus 1. Etage |

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Anschrift:
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Rathausplatz 9, Technisches Rathaus 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Linie 2, Linie 6
Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Telefon:
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04421/16-0
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Fax:
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04421/16-2618
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e-Mail:
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bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
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