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zurückBauantragsverfahren: Entwässerungsantrag

Nach der Abwasserbeseitigungssatzung der Stadt Wilhelmshaven ist jede Bauherrin/ jeder Bauherr verpflichtet, neben dem Bauantrag einen entsprechenden Entwässerungsantrag bei der Stadt Wilhelmshaven einzureichen. Dem Entwässerungsantrag (Vordruck) ist u. a. ein Lageplan beizufügen, in dem die vorgesehenen Entwässerungsleitungen einzutragen sind. Ferner sind die geplanten Entwässerungseinrichtungen in die Grundrisse der einzelnen Stockwerke einzutragen.

Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser muss auf dem Grundstück versickern. Ggfs sind hierfür Rückhaltungen auf dem Grundstück vorzusehen. Inwieweit eine Nutzung des Niederschlagswassers als Brauchwasser für Gartenbewässerung, Toilettenspülung oder Waschmaschine verwendet werden kann, erfragen Sie bitte vor der Antragstellung.

Informationen zur Grundstücksentwässerung erhalten Sie bei den Wilhelmshavener Entsorgungsbetrieben – Haus- und Grundstücksentwässerung.

 

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