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zurückGrünflächengestaltung in Baugebieten

Vor Einreichen des eigentlichen Bauantrages können einzelne Fragen zu dem Bauvorhaben durch einen Bauvorbescheid geklärt werden (Bauvoranfrage). Mit einem schriftlichen, aber sonst an keine bestimmte Form gebundenen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheides können Sie sich eine rechtsverbindliche Auskunft darüber einholen, ob ein Grundstück wirklich nach Ihren Vorstellungen bebaut werden kann. Ein positiver Bauvorbescheid bindet die Bauaufsichtsbehörde während der Gültigkeitsdauer von 3 Jahren, d. h. sie kann dann nicht mehr ein Bauvorhaben aus Gründen ablehnen, die schon im Bauvorbescheidverfahren geprüft worden sind. Somit gibt Ihnen ein positiver Bauvorbescheid Rechtssicherheit.

Besonders zu beachten ist bei einer Bauvoranfrage die Benennung des zu klärenden Sachverhalts. Das bedeutet, dass durch den Bauvorbescheid nur über einzelne Fragen entschieden wird. Eine umfassende Prüfung wie im Baugenehmigungsverfahren kann hier nicht stattfinden.

Bauvorbescheide erteilt das Bauordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven. Auskünfte über die der Bauvoranfrage im Einzelfall beizufügenden Unterlagen sowie über anfallende Gebühren erhalten Sie ebenfalls dort.
 


Dienststelle: Bauaufsicht
Gebäude: Technisches Rathaus
1. Etage

Anschrift: Rathausplatz 9, Technisches Rathaus
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-2618
e-Mail: bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
 

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