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Die denkmalrechtliche Genehmigung benötigen Sie grundsätzlich für alle gestaltenden Maßnahmen an einem Denkmal, wenn Sie z. B. das Dach neu eindecken oder neue Fenster einsetzen, die Einfahrt neu pflastern oder die Fassade neu streichen möchten.
Um eine denkmalrechtliche Genehmigung zu erwirken, müssen Sie alle geplanten Maßnahmen rechtzeitig vor Ausführungsbeginn schriftlich zur Kenntnis geben (hierfür reicht ein formloses Schreiben). Es erfolgt dann ein Ortstermin mit dem Vertreter der Denkmalschutzbehörde und Ihnen als Bauherrn und ggfs. Ihrem Architekten. Wenn alle Maßnahmen abgestimmt sind, erhalten Sie die denkmalrechtliche Genehmigung. Dieser Bescheid ist für Sie kostenlos.
Während der Bauausführung werden Sie von der Denkmalschutzbehörde der Stadt Wilhelmshaven betreut und beraten. Eine Baugenehmigung benötigen Sie für alle baulichen Maßnahmen an einem Denkmal – wenn Sie z. B. Dachgauben aufsetzen, einen Anbau errichten, den Grundriss verändern oder einen Teil des Gebäudes umnutzen wollen, etwa einen Wohnbereich in ein Versicherungsbüro.
Für das Baugenehmigungsverfahren im Denkmalschutz sind die gleichen Entwurfsunterlagen wie für das „traditionelle“ Genehmigungsverfahren erforderlich (siehe Seite 45). Sie müssen lediglich durch einen detaillierten Maßnahmenkatalog ergänzt werden.