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zurückTraditionelles Bauantragsverfahren nach § 75 NBauO

Dieses Verfahren nach § 75 NBauO ist im Prinzip das seit vielen Jahrzehnten bekannte Baugenehmigungsverfahren. Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven (Bauaufsicht) eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) folgende Unterlagen beigefügt werden:

Nach Eingang der Unterlagen prüft die Bauaufsicht den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließend wird festgelegt, welche weiteren Dienststellen zwecks Einholung von Stellungnahmen, Gutachten usw. beteiligt werden müssen. Dieses Vorverfahren endet mit der Eingangsbestätigung, die Ihnen wenige Tage nach Abgabe Ihres Bauantrages schriftlich zugeht. Soweit bei der Vorprüfung festgestellt wird, dass noch Antragsunterlagen fehlen, werden diese vom Bauherrn nachgefordert. Dieser Aufforderung sollten Sie unverzüglich folgen, da ansonsten eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrages nicht möglich ist. Mit erheblichen Mängeln behaftete Bauanträge muss die Bauaufsicht unter Erhebung einer Gebühr zurückweisen.

Abschließend fasst die Bauaufsicht die eingegangenen Stellungnahmen mit der eigenen baurechtlichen und technischen Prüfung zusammen. Dabei hat die Bauaufsicht insbesondere in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes, des Brandschutzes usw. über die Berücksichtigungen der Anregungen und Bedenken sowie über vorgeschlagene Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Fachbehörden zu entscheiden. Im Anschluss daran kann die Baugenehmigung geschrieben und dem Bauherrn ausgehändigt werden.
 


Dienststelle: Bauaufsicht
Gebäude: Technisches Rathaus
1. Etage

Anschrift: Rathausplatz 9, Technisches Rathaus
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-2618
e-Mail: bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
 

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