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zurückTraditionelles Bauantragsverfahren nach § 75 NBauO
Dieses Verfahren nach § 75 NBauO ist im Prinzip das seit vielen Jahrzehnten bekannte Baugenehmigungsverfahren. Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Bauordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven (Bauaufsicht) eingereicht. Dem Antrag müssen gemäß der Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) folgende Unterlagen beigefügt werden:
- Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
Die Erstausfertigung muss beglaubigt sein und darf keine weiteren Eintragungen enthalten. Auf den weiteren Ausfertigungen ist das Bauvorhaben vom Architekten mit allen wichtigen Angaben einzuzeichnen. Lagepläne sind beim Katasteramt GLL Oldenburg oder bei einem öffentlich bestellten Vermessungsbüro zu beziehen. Erkundigen Sie sich beim Bauordnungsamt, ob Sie einen qualifizierten und damit teueren Lageplan oder lediglich einen einfachen und preiswerteren Lageplan für Ihr Vorhaben benötigen.
- Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
Die Pläne müssen alle für eine Beurteilung wichtigen Angaben enthalten, insbesondere alle Grundrisse, Schnitte und Ansichten mit entsprechender Vermaßung.
- Baubeschreibung
In der Baubeschreibung sind im wesentlichen die zur Anwendung kommenden Baustoffe anzugeben. Auch die Nutzung des Bauvorhabens ist zu erläutern, soweit dies zur Beurteilung erforderlich ist und die notwendigen Angaben nicht in den Lageplan und die Bauzeichnungen aufgenommen werden können. Für gewerbliche Anlagen etc. werden gesonderte Bauund Betriebsbeschreibungen verlangt.
- Sonstige Unterlagen
Zum Bauantrag gehören ferner
- nachprüfbare Berechnungen der bebauten Fläche, der Geschossflächenzahl, der Grundflächenzahl, der Rohbau- und Herstellungskosten und des umbauten Raumes
- ein Freiflächengestaltungsplan, aus dem vor allem die Lage der Pkw-Stellflächen und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen hervorgehen
- eine lagegetreue Darstellung zu erhaltender Bäume oder Pflanzflächen, sofern im Bebauungsplan Aussagen dazu gemacht werden
- ein Nachweis der Standsicherheit (Statik) und anderer bautechnischer Erfordernisse, insbesondere die Gewährleistung ausreichender Wärme- und Schalldämmung durch die verwendeten Bauteile, mit Vorlage der erforderlichen Konstruktionszeichnungen und Berechnungen für die Prüfung der Standsicherheit
Nach Eingang der Unterlagen prüft die Bauaufsicht den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Anschließend wird festgelegt, welche weiteren Dienststellen zwecks Einholung von Stellungnahmen, Gutachten usw. beteiligt werden müssen. Dieses Vorverfahren endet mit der Eingangsbestätigung, die Ihnen wenige Tage nach Abgabe Ihres Bauantrages schriftlich zugeht. Soweit bei der Vorprüfung festgestellt wird, dass noch Antragsunterlagen fehlen, werden diese vom Bauherrn nachgefordert. Dieser Aufforderung sollten Sie unverzüglich folgen, da ansonsten eine zügige Bearbeitung Ihres Bauantrages nicht möglich ist. Mit erheblichen Mängeln behaftete Bauanträge muss die Bauaufsicht unter Erhebung einer Gebühr zurückweisen.
Abschließend fasst die Bauaufsicht die eingegangenen Stellungnahmen mit der eigenen baurechtlichen und technischen Prüfung zusammen. Dabei hat die Bauaufsicht insbesondere in den Bereichen des Arbeitsschutzes, des Immissionsschutzes, des Brandschutzes usw. über die Berücksichtigungen der Anregungen und Bedenken sowie über vorgeschlagene Bedingungen, Auflagen und Hinweise der Fachbehörden zu entscheiden. Im Anschluss daran kann die Baugenehmigung geschrieben und dem Bauherrn ausgehändigt werden.
| Dienststelle: |
Bauaufsicht |
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Gebäude:
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Technisches Rathaus 1. Etage |

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Anschrift:
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Rathausplatz 9, Technisches Rathaus 26382 Wilhelmshaven
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Bushaltestelle:
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Rathaus
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Buslinien:
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Linie 2, Linie 6
Liniennetzplan
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Öffnungszeiten:
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Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
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Telefon:
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04421/16-0
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Fax:
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04421/16-2618
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e-Mail:
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bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
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