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zurückNotariatskosten
Der Grundstückskaufvertrag muss in einem Notariat beurkundet werden. Die Notariatsund Grundbuchkosten betragen zwischen ca. 1,0 % und 1,5 % des Kaufpreises. Kaufen Sie lediglich ein unbebautes Grundstück, so werden die Notariatskosten vom Grundstückspreis berechnet. Kaufen Sie dagegen ein bereits bestehendes Bauobjekt oder schließen Sie einen Vertrag mit einem Bauträger über die Immobilie und die Errichtung eines Bauobjektes ab, so werden die Gebühren von der im Vertrag genannten Gesamtsumme berechnet.
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