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zurückVoraussetzungen für die Bebaubarkeit eines Grundstücks

Grundstücksbesitzer und -käufer sollten sich zunächst beim Bauordnungsamt der Stadt Wilhelmshaven erkundigen, ob das Grundstück nach den planungsrechtlichen und erschließungsmäßigen Eigenschaften mit den Vorstellungen des Bauherrn bebaut werden kann.

 In der Regel ist ein Grundstück bebaubar, wenn

oder

oder

Fazit: Ohne die planungsrechtlichen Voraussetzungen und ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, welche die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen und für die Versorgung (Elektrizität, Wasser) bzw. Entsorgung (Abwasser) ausreichend dimensioniert sind, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Die Erschließungsbescheinigung wird durch den Fachbereich Straße und Grün gegen eine Gebühr von 21 € ausgestellt.

Selbst wenn ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, muss nun noch geklärt werden, wie es tatsächlich bebaut werden kann.

Das Bauordnungsamt gibt im Rahmen der Bauberatung Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen). Eine schriftliche und damit rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst durch eine Bauvoranfrage.
 


Dienststelle: Bauaufsicht
Gebäude: Technisches Rathaus
1. Etage

Anschrift: Rathausplatz 9, Technisches Rathaus
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-2618
e-Mail: bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
 

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