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In der Regel ist ein Grundstück bebaubar, wenn
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Fazit: Ohne die planungsrechtlichen Voraussetzungen und ohne ausreichend benutzbare Erschließungsanlagen, welche die Gebäude an den öffentlichen Straßenverkehr anschließen und für die Versorgung (Elektrizität, Wasser) bzw. Entsorgung (Abwasser) ausreichend dimensioniert sind, ist ein Baugrundstück nicht bebaubar. Ein Rechtsanspruch des Grundstückseigentümers auf Erschließung besteht nicht. Die Erschließungsbescheinigung wird durch den Fachbereich Straße und Grün gegen eine Gebühr von 21 € ausgestellt.
Selbst wenn ein Grundstück grundsätzlich bebaubar ist, muss nun noch geklärt werden, wie es tatsächlich bebaut werden kann.
Das Bauordnungsamt gibt im Rahmen der Bauberatung Auskünfte über die Bebauungsmöglichkeiten (z. B. Abstände zu den Grundstücksgrenzen, Anzahl der Geschosse, Zulässigkeit von Dachausbauten, Platzierung von Garagen und Stellplätzen). Eine schriftliche und damit rechtsverbindliche Bescheinigung erhalten Sie aber erst durch eine Bauvoranfrage.
| Dienststelle: | Bauaufsicht | |
| Gebäude: | Technisches Rathaus 1. Etage |
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| Anschrift: | Rathausplatz 9, Technisches Rathaus 26382 Wilhelmshaven |
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| Bushaltestelle: | Rathaus | |
| Buslinien: | Linie 2, Linie 6 |
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| Öffnungszeiten: | Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung | |
| Telefon: | 04421/16-0 | |
| Fax: | 04421/16-2618 | |
| e-Mail: |
bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
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