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zurückGrundstücksteilung

Unter Teilung versteht man die gegenüber dem Grundbuchamt abgegebene einseitige Erklärung des Eigentümers, einen Grundstücksteil grundbuchmäßig allein oder zusammen mit anderen Grundstücken oder Grundstücksteilen als neues selbständiges Grundstück zu führen. Das Grundbuchamt trägt eine Grundstücksteilung erst ein, wenn eine Teilungsgenehmigung nach der Nds. Bauordnung vorgelegt wird.

Eine solche Teilungsgenehmigung können Sie hier beantragen:


Dienststelle: Bauaufsicht
Gebäude: Technisches Rathaus
1. Etage

Anschrift: Rathausplatz 9, Technisches Rathaus
26382 Wilhelmshaven
Bushaltestelle: Rathaus
Buslinien: Linie 2, Linie 6
 Liniennetzplan
Öffnungszeiten: Montag und Donnerstag 8.30-12.30 Uhr und 14.00-15.30 Uhr sowie nach Vereinbarung
Telefon: 04421/16-0 
Fax: 04421/16-2618
e-Mail: bauordnungsamt(AT)stadt.wilhelmshaven.de*)
*) Bitte Hinweise zum E-Mail-Kontakt beachten!
 

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