Stadt Wilhelmshaven

Jugendhilfeplanung

Nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz, § 80 SGB VIII ist es Aufgabe der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Jugendhilfeplanung,

  • den Bestand an Einrichtungen und Diensten zu erfassen,
  • den Bedarf zu ermitteln und
  • notwendige Vorhaben unter Beteiligung der anerkannten Träger rechtzeitig und ausreichend zu planen.

Hierbei arbeitet die Jugendhilfeplanung mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen, deren Tätigkeit sich auf die Lebenssituation von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien auswirkt zusammen.

Um dieser Aufgabenstellung gerecht zu werden, verfolgt die Jugendhilfeplanung einen prozess- und beteiligungsorientierten Planungsansatz.
Darüber hinaus versteht sich Jugendhilfeplanung nicht als isolierte Fachplanung, sondern plant im Kontext einer gesamtstädtischen und sozialräumlichen Sozial- und Entwicklungsplanung.

Jugendhilfeplanung ist auch Querschnittsaufgabe

Eines der Kernziele des Kinder- und Jugendhilfegesetzes beinhaltet den Auftrag an die Jugendhilfe, dazu beizutragen, positive Lebensbedingungen für junge Menschen und ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen (vgl. §1 Abs.3 SGB VIII). In diesem Sinne wirkt die Jugendhilfeplanung bei der Stadtentwicklungsplanung ebenso wie bei der konkreten Bauleitplanung mit.
Zur Verwirklichung einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt soll sich das Jugendamt in anderer Planungs- und Politikbereiche einmischen (vgl. achter Jugendbericht der Bundesregierung).

Die Gestaltung einer kinder- und familienfreundlichen Kommune ist eine Aufgabe Vieler, die nur gemeinsam wirkungsvoll und immer wieder von Neuem angegangen werden muss.  Die Jugendhilfeplanung ist aus diesem Grund Motor für die Sozialraumorganisation und das Projekt „Frühe Hilfen“ in der Stadt Wilhelmshaven.

Bei der Planung arbeitet das Jugendamt mit anderen Stellen, örtlichen Einrichtungen und der Wirtschaft, deren Tätigkeiten sich auf die Lebenssituation junger Menschen und ihre Familien auswirken, eng zusammen. Dabei geht es nicht nur um einen Ausbau, sondern auch um eine Weiterentwicklung der Jugendhilfe und um die Entwicklung von Kommunikations- und Organisationsstrukturen des Gemeinwesens, damit die vorhandenen Ressourcen vor Ort effektiv genutzt, mobilisiert und vernetzt werden können.

Hierzu ist ein permanenter kommunikativer Prozess nötig, in den sich die Stadt ebenso einbringt wie die Träger der freien Jugendhilfe, Kirchen, Schulen, Wirtschaftsverbände, Initiativen, einzelne Bürger und junge Menschen etc. Unter Wahrung des Gesamtüberblickes werden in der Stadt Wilhelmshaven einzelne Arbeitsfelder der Jugendhilfe themenorientiert weiterentwickelt.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendhilfeplanung

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

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Telefon 0 44 21 / 16 - 16 45 und 16 - 16 44


Programm- und Netzwerkkoordination
"Frühe Hilfen"

Telefon 0 44 21 / 16 - 16 88 und 16 - 16 46

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