Stadt Wilhelmshaven

Schulbedarf

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven

Informationen zum Schulbedarf

Von dem persönlichen Schulbedarf müssen alle zu beschaffenden Materialen, Bücher, Taschenrechner etc. gezahlt werden. Extraanschaffungen werden nicht übernommen. Digitale Endgeräte und ähnliches ebenfalls nicht.

Bitte sprechen Sie bei der jeweiligen Schule vor, da einige Schulen hinsichtlich der Lernmittelausleihe Ermäßigungen u. a. anbieten.

Bei Einschulung des Kindes ist der Nachweis mit einer Schulbescheinigung zu erbringen, um den Schulbedarf zu erhalten.

Mit dem Eintritt in die Jahrgangsstufe 10, spätestens ab Vollendung des 15. Lebensjahres, ist der Schulbesuch im Regelfall nachzuweisen. Der Nachweis muss erkennen lassen, welche Schule in welcher Jahrgangsstufe besucht wird; daneben ist das voraussichtliche Ende des Schulbesuches zu bescheinigen.

Die Höhe des anerkannten persönlichen Schulbedarfs ist pauschaliert.

Ab 2022 steigt der Schulbedarf auf 156 Euro im Jahr. 104 Euro werden im ersten Halbjahr ausgezahlt und 52 Euro im zweiten. Die Pauschale soll jährlich angepasst werden.

Der Zeitpunkt des Schulbedarfes (Februar und August) muss in dem Bescheid – Wohngeldbescheid oder Kinderzuschlagbescheid, SGB XII oder Asylbewerberbescheid in diesen Zeitraum fallen.

Datenschutz-Hinweise

Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60

Sprechzeiten:

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