Stadt Wilhelmshaven

Notwendige Lernförderung

Das Bildungs- und Teilhabepaket in Wilhelmshaven

Informationen zur Lernförderung

Für wen besteht ein Anspruch?

Schülerinnen und Schüler,

  • die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen,
  • die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,
  • die keine Ausbildungsvergütung erhalten
  • und bei denen die Lernförderung geeignet und zusätzlich erforderlich ist.

Der Lernförderbedarf darf nicht auf selbst verschuldete Fehlzeiten oder Fehlverhalten zurückzuführen sein. Weitere Voraussetzung: Es gibt keine geeigneten schulischen Angebote zur Lernförderung.

Antragstellung - Welche Unterlagen sind erforderlich?

Die Leistung wird auf Antrag erbracht. Das Antragsformular ist im Jugendamt der Stadt Wilhelmshaven erhältlich. Das Formular kann hier als PDF heruntergeladen werden.

Datenschutz-Hinweise

Für Anträge im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes ist eine Kopie des jeweiligen Bescheides erforderlich (Wohngeldbescheid, Kinderzuschlagbescheid, Asylbewerberleistungsbescheid o. a.). Für Kinder, die eingeschult oder umgeschult werden, muss eine aktuelle Schulbescheinigung vorgelegt werden.

Beachten Sie hierzu bitte die Datenschutz-Hinweise für den Bereich des Bildungs- und Teilhabepaketes.

Stadt Wilhelmshaven

Jugendamt
Bildungs- und Teilhabepaket

Schellingstraße 15
26384 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 14 60 und 16 - 15 35
Fax 0 44 21 / 16 - 41 14 60

Sprechzeiten:

Bei Leistungsbezug nach dem SGB II:

Jobcenter Wilhelmshaven

Bildungs- und Teilhabebüro

Schillerstraße 37
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 75 81 75 75

Sprechzeiten:  

Telefonische Sprechzeiten:
Dienstag bis Donnerstag: 10.00 -11.00 Uhr

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag: 9.00 - 11.00 Uhr (Anmeldung am Servicetresen im Eingangsbereich)

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