Stadt Wilhelmshaven

Elterngeldstelle

Elterngeld

Ein freudiges Ereignis führt Sie zu uns! Die Geburt eines Kindes löst einen Anspruch auf Elterngeld aus. Elternpaare oder Alleinerziehende beantragen bei uns das Elterngeld als Unterstützung für ihre Leistung bei der Betreuung und Erziehung in der ersten Lebensphase Ihres Kindes.

  • Bearbeitung Ihrer Elterngeldanträge
  • Auskunft und Beratung bei allen Fragen zum Elterngeld und zur Elternzeit

1. Allgemeines

Elterngeld / ElterngeldPlus kann beantragen, wer

  • seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat
  • mit seinem Kind in einem Haushalt lebt und es selbst betreut und erzieht
  • nach der Geburt keine oder keine volle Erwerbstätigkeit (maximal 32 Wochenstunden) ausübt
  • im letzten abgeschlossenen Veranlagungszeitraum ein zu versteuerndes Einkommen nicht über 250.000 Euro hatte. Bei Elternpaaren liegt die Grenze bei 300.000 Euro (gilt nur für Geburten nach dem 31. August 2021 und vor dem 1. April 2024)

Wichtige Hinweise:

  • Der Antrag kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Für einen reibungslosen Ablauf kontaktieren Sie uns bitte per Telefon.
  • Rückwirkende Zahlungen werden nur für die letzten 3 Lebensmonate vor Antragseingang gewährt.

2. Antragstellung

Basiselterngeld

Das Basiselterngeld wird für maximal 14 Lebensmonate gezahlt, wobei beide Elternteile den Zeitraum frei untereinander aufteilen können. Ein Elternteil kann maximal zwölf Lebensmonate allein Elterngeld beziehen, zwei weitere Monate sind für den anderen Elternteil reserviert, sofern ein Elternteil sein Einkommen mindert. Für Alleinerziehende kann ebenfalls für 14 Lebensmonate Elterngeld gezahlt werden, wenn das Einkommen nach Geburt gemindert wird.

Die Höhe des Elterngeldes beträgt monatlich 65-67 % des maßgeblichen durchschnittlichen Nettoeinkommens der letzten 12 Monate vor der Geburt, mindestens jedoch 300,00 Euro und höchstens 1800,00 Euro.

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Es richtet sich daher vor allem an Eltern, die noch während des Elterngeldbezuges in Teilzeit wieder in den Beruf zurückkehren möchten. Das ElterngeldPlus berechnet sich wie das Basiselterngeld, beträgt aber maximal die Hälfte des Elterngeldbetrages, das den Eltern ohne Teilzeiteinkommen nach der Geburt zustünde (mindestens 150,00 Euro und höchstenes 900,00 Euro im Monat). Dafür wird es für den doppelten Zeitraum gezahlt: ein Basiselterngeldmonat = zwei ElterngeldPlus-Monate.

Damit profitieren Eltern vom ElterngeldPlus auch über den 14. Lebensmonat des Kindes hinaus und genießen mehr Zeit für sich und ihr Kind.

Ein Lebensmonat dauert jeweils vom Tagesdatum der Geburt in einem Monat bis zum Tag vor dem Geburtsdatum im nächsten Monat (Beispiel: Geburt 13. März = erster Lebensmonat vom 13.März bis 12. April)

 

Änderung für Geburten ab 1. April 2024:

Die Einkommensgrenze, ab der Eltern keinen Anspruch mehr auf Elterngeld haben, wird für Paare und Alleinerziehende für Geburten ab dem 1. April 2024 auf 200.000 Euro zu versteuerndes Einkommen und für Geburten ab dem 1. April 2025 auf 175.000 Euro zu versteuerndes Einkommen festgelegt.

Darüber hinaus wird die Möglichkeit für Eltern, das Basiselterngeld parallel zu beziehen, für Geburten ab dem 1. April 2024 neu gestaltet. Ein gleichzeitiger Bezug von Basiselterngeld ist grundsätzlich nur noch maximal für einen Monat und nur innerhalb der ersten zwölf Lebensmonate des Kindes möglich. Eltern von Frühchen, die mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Entbindungstermin geboren werden, Eltern von Zwillingen, Drillingen oder weiteren Mehrlingen sowie Eltern von neugeborenen Kindern mit Behinderung und Geschwisterkindern mit Behinderung, für die sie den Geschwisterbonus erhalten, können weiter unverändert nach Bedarf, insbesondere für mehr als einen Monat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.

Wichtiger Hinweis:

  • Bitte beantragen Sie das Elterngeld ausschließlich mit dem Antragsformular des Landes Niedersachsen.

    Eine digitale Antragstellung und die digitale Übermittlung des Mutterschaftsgeldes der Krankenkassen ist bei der Stadt Wilhelmshaven nicht möglich.

Antragsvorducke sind bei der Elterngeldstelle erhältlich bzw. können hier (Nds. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit) herunter geladen werden. Dort und unter: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/familie können auch weitere Informationen – wie z.B. der Elterngeldrechner – abgerufen werden.

 

Es wird empfohlen vor der Geburt des Kindes telefonischen Kontakt mit der Elterngeldstelle aufzunehmen, damit besprochen werden kann, was neben dem Antragsformular für Unterlagen benötigt werden.
Ihnen wird dann das Antragsformular und ein „sogenannter Laufzettel" per Post zugesandt.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Soziales
Elterngeld

Rathausplatz 1
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 15 91 (Frau Schwarting) oder 16 - 15 92 (Frau König)
Fax 0 44 21 / 16 - 41 15 91 oder - 15 92

Weitere Informationen

Datenschutz

Datenschutz-Hinweise für den Bereich der Elterngeldstelle

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