Verkauf eines zugelassenen Fahrzeugs
Wenn Sie ein Fahrzeug verkaufen, ist ein Kaufvertrag zu fertigen. Die Käuferin / der Käufer muss Ihnen den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil I als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) sowie die Übernahme des Fahrzeuges mit amtlichen Kennzeichen schriftlich bestätigen.
Bei Veräußerung eines Fahrzeuges ist der Zulassungbehörde gemäß § 15 Absatz 4 FahrzeugzulassungsVO (FZV) unverzüglich die Anschrift der Erwerberin / des Erwerbers mitzuteilen. Gleichzeitig ist deren /dessen Empfangsbescheinigung über den Erhalt der Fahrzeugpapiere (Zulassungsbescheinigung Teil II und Zulassungsbescheinigung Teil 1, als Inhaber/in von alten Kfz-Papieren Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein) beizufügen, damit erlischt auch Ihre Halterhaftung.
Schicken Sie die Verkaufsmitteilung bitte per E-Mail, per Post oder per Fax an die Zulassungsstelle (Daten sh. rechte Spalte).
Stadt Wilhelmshaven
Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
KFZ-Zulassung
Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven
Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 32 61
RATRiUM (ehemals City-Haus)1. Etage
Sprechzeiten:
Die KFZ-Zulassung der Stadt Wilhelmshaven bietet alle Dienstleistungen ausschließlich nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder unter Telefon 04421 – 16 32 32 gebucht werden.
Folgende Dienstleistungen sind auch ohne vorherige Terminvereinbarung mit kurzer Wartezeit möglich:
- Außerbetriebsetzung von Fahrzeugen
- die Beantragung von Kurzzeitkennzeichen
- die Beantragung der Neuausstellung einer Zulassungsbescheinigung Teil I
- die Bearbeitung bestehender Mängel- oder Versicherungsanzeigen
- die Eintragung einer Adressänderung nach einem Umzug
Sprechzeiten:
- Montag, Mittwoch, Freitag: 8.00 - 12.30 Uhr,
- Dienstag: 8.00 - 12.30 und 14.00 - 16.00 Uhr,
- Donnerstag: 8.00 - 17.00 (durchgehend)
im ersten Obergeschoss des Ratriums über den Eingang A.