Stadt Wilhelmshaven

Versammlungen / Demonstrationen

Eine Demonstration im politischen Sinne ist eine in der Öffentlichkeit stattfindende Versammlung mehrerer Personen zum Zwecke der Meinungsäußerung.

In Deutschland ist das Demonstrationsrecht ein Grundrecht, das im Artikel 8 (Versammlungsfreiheit) des Grundgesetzes verankert ist. Eingeschränkt wird der Artikel 8 (und damit auch das Demonstrationsrecht) durch die Versammlungsgesetze der Länder und das Versammlungsgesetz des Bundes.

Formen und Aktionen von Demonstrationen können recht vielfältig sein: Sie reichen von Menschenketten, Kundgebungen, Schweigemärschen, Mahnwachen bis zu Protestaktionen wie Sitzstreiks oder -blockaden, von Einzelaktionen bis zu Massendemonstrationen. Sie können friedlich oder gewalttätig verlaufen. Demonstrationen finden meistens als Marsch oder Protestzug statt, oft auch nur oder verbunden mit einer stehenden Kundgebung.

Formulare / Vordrucke

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Allgemeine Gefahrenabwehr

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

RATRiUM (ehemals Cityhaus)
2. Etage

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Montag bis Freitag: 08:00 bis 12:30 Uhr

Nachmittags nur mit vorheriger Terminvereinbarung

Ansprechpartner/-in

Tel. 04421 16-3203
Fax 04421 16-41-3203

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