Stadt Wilhelmshaven

Auskunftssperre: Einrichtung

 

Es ist möglich, eine Auskunftssperre im Melderegister eintragen zu lassen, wenn Tatsachen vorliegen, dass durch Bekanntgabe der Anschrift einer Person für die Person selbst oder eine andere Person  eine Gefahr für Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen entstehen könnte.

Die Auskunftssperre hat eine Gültigkeit von 2 Jahren nach Eintragung ins Melderegister. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich, welchen die betroffene Person dann rechtzeitig bei der Meldebehörde stellen sollte.

An wen muss ich mich wenden?

 

Zuständig für die Eintragung der Auskunftssperre ist das Bürgeramt des Hauptwohnsitzes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

 
  • Ausweisdokument zwecks Identifizierung (Personalausweis, Reisepass)
  • Antrag auf Einrichtung einer Auskunftssperre (Formular siehe unten)
  • Nachweis über die Notwendigkeit der Einrichtung der Auskunftssperre (Gerichtsbeschluss, Anzeige bei der Polizei o.ä.)

Welche Gebühren fallen an?

 

Die Einrichtung einer Auskunftssperre ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Geltungsdauer: 2 Jahre

Formulare

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Die betroffene Person ist vor Aufhebung der Sperre zu unterrichten, soweit sie erreichbar ist. Für die Verlängerung der Auskunftssperre ist ein erneuter Antrag erforderlich.

Stadt Wilhelmshaven

Fachbereich Bürgerangelegenheiten, Öffentliche Sicherheit und Ordnung
Bürgeramt

Rathausplatz 10
26382 Wilhelmshaven

Tel. 0 44 21 / 16 - 32 32
Fax 0 44 21 / 16 - 41 18 69

RATRiUM (ehemals City-Haus)
1. Etage

Sprechzeiten:
Das Bürgeramt der Stadt Wilhelmshaven bietet seine Dienstleistungen nach vorheriger Terminabsprache an. Termine können online oder telefonisch unter 04421 – 16 32 32 gebucht werden. 

Montags und Dienstags kein Termin mehr notwendig (mehr Infos).

Generell ohne Termin möglich ist die Beantragung von Führungszeugnissen, Melde-, Lebens- und Haushaltsbescheinigungen, Auszügen aus dem Gewerbezentralregister, Melderegisterauskünften, Untersuchungsberechtigungsscheinen sowie die Abholung von bereits beantragten Personalausweisen und Reisepässen. Hierfür kann zu den Öffnungszeiten ohne Termin am Schnellschalter vorgesprochen werden. 

Öffnungszeiten:

  • montags bis freitags jeweils von 8 bis 12.30 Uhr,
  • dienstags zusätzlich von 14 bis 16 Uhr und
  • donnerstags durchgängig bis 17 Uhr

Die E-Mail-Adresse des Bürgeramtes können Sie gern für Anfragen zu folgenden Themen nutzen:

  • Ausweisdokumente aller Art
  • Meldeangelegenheiten (An-, Um-, Abmeldungen, Meldebescheinigungen, Melderegisterauskünfte, Lebensbescheinigungen)
  • Auskunfts- und Übermittlungssperren
  • Führungszeugnisse
  • Auszüge aus dem Gewerbezentralregister
  • Untersuchungsberechtigungsscheine

Für Anfragen zu anderen Themenbereichen  nutzen Sie bitte, falls bekannt, die E-Mail-Adresse des zuständigen Fachbereichs oder die allgemeine E-Mail-Adresse der Stadt Wilhelmshaven (info@wilhelmshaven.de). Die dortigen Mitarbeiter leiten Ihre Anfrage an die zuständigen Fachbereiche weiter.

Datenschutz-Hinweise

Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für meldepflichtige Personen

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